Hinweisgebersystem

Hinweisgebersystem

Ethisches und gesetzeskonformes Verhalten hat für die neo42 GmbH in der eigenen Geschäftstätigkeit und in den Beziehungen zu allen Geschäftspartnern und Kunden eine sehr hohe Priorität.

Am 12.05.2023 hat der Bundesrat im dritten Anlauf dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zugestimmt. Wegen des langwierigen Verfahrens trat das Gesetz bereits Anfang Juli 2023 in Kraft. Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern sowie öffentliche Einrichtungen müssen ihre Meldesysteme bis zum 17. Dezember 2023 eingeführt haben.

Wir als neo42 GmbH haben uns entschlossen, bereits Ende November 2023 ein Hinweisgeberverfahren zur Verfügung zu stellen, das es Einzelpersonen, Unternehmen und sonstigen Organisationen ermöglicht, auf Verstöße gegen geltendes Recht (z.B. Bestechung, Betrug, Verstoß gegen Menschenrechte und Umweltvorschriften) oder auf Bedenken in Bezug auf eine potenzielle oder tatsächliche Verletzung dieser Regelungen hinzuweisen.

Bei Hinweisen auf mögliche Gesetzesverstöße, die neo42 betreffen, haben Sie die Möglichkeit, diesen Verstoß in absolut anonymer Weise über unseren zur Verfügung gestellten Meldekanal zu senden:

https://sicher-melden.de/neo42